November 2018
Ab November 2018 ist Dr. Schulte nur vormittags am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag tätig. Da unsere Praxis eine Hausarztpraxis ist, können wir trotz Facharztkompetenz bestimmte Leistungen nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Hierzu gehört auch die Herzultraschalluntersuchung. Diese können wir nur als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung anbieten und müssen sie privat in Rechnung stellen (57,70 Euro).